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17.02.25

Tabak und Alkohol

Einfuhrmengen für Tabak und Alkohol: Wichtige Regelungen

Wer aus dem Ausland Tabak oder Alkohol mitbringt, sollte sich unbedingt über die geltenden Einfuhrmengen informieren. Werden die erlaubten Grenzen überschritten, können Zollgebühren, Steuern oder sogar Strafen anfallen. Je nachdem, ob du aus einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Staat einreist, gelten unterschiedliche Regelungen. Hier erfährst du alles, was du wissen musst, um Probleme beim Zoll zu vermeiden.

Was sind Einfuhrmengen?

Einfuhrmengen bezeichnen die maximal erlaubte Menge bestimmter Waren, die privat oder geschäftlich aus dem Ausland eingeführt werden dürfen. Diese Mengen unterliegen nationalen und internationalen Vorschriften, um Schmuggel, Steuerhinterziehung und gesundheitliche Risiken zu vermeiden. Die Einhaltung dieser Vorschriften dient nicht nur dem Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, sondern gewährleistet auch die korrekte Abführung von Steuern und trägt zu einem fairen Wettbewerb im Handel bei.

Zollfreie Einfuhrmengen innerhalb der EU

Innerhalb der EU gibt es keine Zollabgaben auf Waren für den privaten Gebrauch. Allerdings gelten Richtmengen, die überschritten werden können, wenn ein gewerblicher Zweck vermutet wird. 

Reisefreimengen für Zigaretten und Tabakwaren:

  • 800 Zigaretten (ca. 4 Stangen)
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Rauchtabak
  • 1 Liter Substitude

Unter Substitute zählen beispielsweise E-Liquids. Dabei muss darauf geachtet werden, dass es sich höchstens um 10 Kleinverkaufspackungen handelt. 

Richtmengen für Alkohol

  • 10 Liter Spirituosen (z. B. Whisky, Rum, Wodka über 22 % Alkoholgehalt)
  • 20 Liter Alkohol unter 22 % (z. B. Liköre oder Wermutwein)
  • 60 Liter Schaumwein (z. B. Sekt, Prosecco)
  • 110 Liter Bier

Solange du diese Mengen nicht überschreitest und die Waren selbst transportierst, musst du keine Einfuhrabgaben zahlen. Beachte aber, dass einige EU-Länder strengere Vorschriften haben – besonders skandinavische Länder wie Schweden oder Norwegen verlangen zusätzliche Steuern.

Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern

Wenn du aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland einreist, sind die Freimengen deutlich strenger begrenzt. Diese gelten nur für Personen ab 17 Jahren und beziehen sich auf Waren für den privaten Gebrauch.

Freimengen für Tabakwaren (pro Person)

  • 200 Zigaretten (1 Stange) oder
  • 100 Zigarillos oder
  • 50 Zigarren oder
  • 250 g Rauchtabak

Freimengen für Alkohol (pro Person)

  • 1 Liter Spirituosen über 22 % (z. B. Wodka, Whisky, Rum) oder
  • 2 Liter alkoholische Getränke bis 22 % (z. B. Wein, Likör) oder
  • 4 Liter Stillwein
  • 16 Liter Bier

Zusätzlich gibt es eine Warenwertgrenze:

  • 430 € bei Flug- oder Seereisen
  • 300 € bei Reisen per Auto oder Bahn

Liegt der Gesamtwert der mitgebrachten Waren über dieser Grenze, können Zoll- und Einfuhrabgaben fällig werden.

Genussmittel ins EU-Ausland mitnehmen: Das gilt beim Zoll

Wer Tabak, Kaffee oder Alkohol aus Deutschland in ein anderes EU-Land mitnehmen möchte, sollte sich vorab über die jeweiligen Einfuhrbestimmungen informieren. Zwar gibt es innerhalb der EU Richtmengen für den privaten Gebrauch, doch einzelne Länder können strengere Regelungen festlegen.

Besonders in skandinavischen Ländern sind Genussmittel oft deutlich teurer, was viele Reisende dazu verleitet, größere Mengen mitzunehmen. Doch Vorsicht: Wer die zulässigen Grenzen überschreitet, muss mit hohen Kosten rechnen. Um Bußgelder oder Beschlagnahmungen zu vermeiden, lohnt sich ein Blick auf die Zollvorschriften des jeweiligen Landes. Die zuständigen nationalen Behörden bieten dazu aktuelle Informationen und Richtlinien.

Was passiert, wenn die Einfuhrmengen überschritten werden?

Wenn du mehr Tabak oder Alkohol mitbringst, als erlaubt ist, musst du die zusätzlichen Mengen beim Zoll anmelden. Dabei fallen je nach Art und Menge Einfuhrsteuern und Zölle an. Werden die Waren nicht deklariert, kann dies als Schmuggel gewertet werden – mit hohen Strafen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen.

Tipp: Falls du dir unsicher bist, melde deine Waren lieber freiwillig beim Zoll an. So vermeidest du Probleme und mögliche Bußgelder.

Fazit: Einfuhrmengen

Die Einfuhrmengen für Tabak und Alkohol hängen davon ab, ob du aus einem EU- oder Nicht-EU-Land kommst. Innerhalb der EU sind die Freigrenzen deutlich höher, während bei Einreisen aus Nicht-EU-Staaten strenge Limits gelten. Wer sich an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann sich Ärger mit dem Zoll ersparen und hohe Strafen vermeiden.

Hinweis: Prüfe vor jeder Reise die aktuellen Zollbestimmungen, denn Änderungen sind jederzeit möglich. Eine der zuverlässigsten Anlaufstellen ist die offizielle Website des deutschen Zolls, die umfassende und stets aktuelle Informationen zu den geltenden Vorschriften bietet. Darüber hinaus stellen auch Regierungsportale, Botschaften, Reise- und Verbraucherzentralen sowie spezialisierte Informationsdienste wertvolle Hinweise bereit.